Der neue Sportbootführerschein

Veröffentlicht von Administrator am 24.11.2016
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23. März 2017: Aktuelle Informationen am Ende des Artikels

Im Frühjahr 2017 tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Die bisherigen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See werden zu einem Schein zusammengefasst. Es wird dann ünftig nur noch einen Sportbootführerschein geben, der

  • für Binnenwasserstraßen unter Motor und/oder unter Segeln
  • für Seeschifffahrtsstraßen unter Motor oder unter Motor und Segeln

(einen ausschließlichen Segelschein auf Seeschifffahrtsstraßen wird es nicht geben)
erworben werden kann.

Der Führerschein soll im Plastikkartenformat ausgegeben werden und ähnlich wie der KFZ-Führerschein ein Vermerk über Geltungsbereich und Antriebsart aufweisen.

Wie immer bei Reformen, wird es positive Änderungen geben aber auch Dinge, die aus Kundensicht eher negativ sind. Wir haben die Punkte hier mal zusammengefasst:

Positive Änderungen

  • Die Plastikkarte wird eingeführt. Es gibt nur noch eine Karte, auch wenn man beide Scheine abgelegt hat.
  • Inhaltlich wird sich an der Prüfung erst mal nichts ändern. Alle Lehrmittel und Apps haben somit auch weiterhin Gültigkeit.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
  • Die Bürokratie wird abgebaut. Beispiele gefällig?
  • Die Anmeldefrist für die Prüfung reduziert sich auf eine Woche.
  • Die Sperrfrist für den Fall, das ein Prüfungsteil nicht bestanden wurde, verkürzt sich auf einen Tag.
  • Auch für die Prüfungskommission wird es einige Änderungen geben. Somit ist zu erwarten, dass auch hier eine größere Flexibilität durch Abbau von Bürokratie eintritt.

Negative Änderungen

  • Die Prüfungsgebühren für den Sportbootführschein werden um einiges teurer, da die Kosten längere Zeit nicht angepasst wurden. Es ist mit Kostensteigerung von bis zu 15% zu rechnen. In den Gebühren ist die Ausstellung einer Plastikkarte unseres Wissens noch nicht berücksichtigt.
  • Es wird einen vorläufigen Schien geben, bis die Plastikkarte ausgestellt ist.
  • Der Termin steht derzeit noch nicht fest aber es wird Voraussichtlich keine Übergangsreglung geben

Grundsätzlich begrüßen wir diese Entwicklung. Es ist aber zu erwarten, wie es bisher immer bei entsprechenden Änderungen war, dass es am Anfang ein wenig Chaos geben wird. Daher empfehlen wir denen, die planen einen Führerschein zu machen, dieses im frühen Frühjahr 2017 anzugehen.

Alle bisher ausgestellten Scheine werden weiterhin Bestandschutz haben. Es wird keine Notwendigkeit geben, die alten Scheine gegen neue umzutauschen aber sicherlich die Möglichkeit (Gebührenpflichtig natürlich).

Sobald wir mehr wissen, publizieren wir das hier.


Neuigkeiten zum März 2017

Mittlerweile steht fest:

  • Die Reform tritt am 1. Mai, spätestens aber am 1. Juni 2017 in Kraft
  • Einen See-Segelschein wird es nicht geben.
  • Die Zuläßssige Fahrzeuglänge für den Führerschein Auf Binnenschifffahrtsstraßen wird von 15m auf 20m angehoben
  • Nach der Reform wird über eine Durchführungsrichtlinie eine Aktualisierung des Fragenkatalogs veröffentlicht. Dieses soll Zeitnahme passieren. Ein Termin steht derzeit aber noch nicht fest.
  • Die Änderungen im Fragenkatalog sind marginal. Hier einige Beispiele: 20m statt 15m; GDWS statt WSD; Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen statt Sportbootfßhrerschein Binnen
  • In der Übergangszeit wird möglicherweise mit den bestehenden Fragebogen geprüft was aus unserer Sicht kein großes Problem darstellt.

 

Stand: 23. März 2017

Zuletzt geändert am: 31.05.2017 um 22:58

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Und was ist mit See? von Gast am 09.04.2017 um 12:02
Es ist schön dass diese Grauzone von 15-20 Meter Schiffen nun aufgehoben ist. Aber was ist wenn man zB ein 16 Meter Motorboot haben möchte. Damit darf ich dann Binnen fahren und was ist wenn ich das in einem Hafen an der Nord oder Ostsee haben möchte ? Welchen Schein benötige ich dann dafür ?
von Gast am 22.04.2017 um 18:42
...den Sportbootführerschein See
von Gast am 03.05.2017 um 14:30
Es gibt doch dann nur noch einen!
Funkscheine von Gast am 03.05.2017 um 22:56
Werden die Funkscheine dann auch mit eingetragen?
@Und was ist mit See? von Gast am 15.08.2017 um 13:32
Es gibt keine Begrenzung für See. Du kannst fahren was und wie lang du möchtest. Einzige Bedingung: Das Boot/Schiff darf nur für Sport- oder Erholungszwecke genutzt werden. Theoretisch darfst du (SPF See) Die Queen Elisabeth II fahren, sofern du sie halt nicht kommerziell nutzt.
SBF Binnen umwandeln in neuen Sportbootführerschein von Gast am 17.10.2017 um 10:49
Wenn man aktuell nur den SBF Binnen (Motor + Segeln) besitzt, kann man dann den neuen Sportbootführerschein beantragen? Der SBF See fällt ja weg.
von Gast am 19.02.2018 um 13:36
Die popligen Funkscheine gehören da auch mit rein.... so ein abfuck.

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